Allgemeine Bestimmungen zum Umgang mit den Trinkwasserfiltern

P-C-W: WR80/HF 1.5 /3.0/6.0 Filter und alle Arten dieser Baureihen

Erstellt von Haas Wasserkraft 01.03.2019

Diese  allgemeinen  Sicherheitsbestimmungen und  das  jeweilige Produktblatt  des Produktes sind  Bestandteil  des Produktes und müssen in der aktuellen Version an nachfolgende Besitzer weitergegeben  werden.

Nichtbeachtung der Bestimmungen und der Hinweis in den Produktblättern führen zum Verlust von Gewährleistungs- und Haftungsansprüchen.

Grundsätzlich

Die jeweiligen, den Filtern entsprechenden ca. Filterkapazitäten basierend auf der Grundlage einer     Eingangswasserqualität (unbehandelt) entsprechend der „Trinkwasserrichtlinie 9883EG 1998″ und einer maximalen Chlormenge  von 0,3 mg / Liter.

Bei Rohwasser, das von der «Trinkwasserrichtlinie 9883EG 1998» abweicht, kann sich die Gesamtkapazität der Filtrationseinheiten erheblich verändern.

Dies stellt keinen Mangel des Filters dar!

Es sind die Regeln der Technik und die gesetzlichen Vorgaben des Landes zu Berücksichtigen.

Alle Filter der P-C-W Baureihe sind nach den Regeln der Technik hergestellt.

Alle Produkte dürfen bei einer sichtbaren Beschädigung oder einer sonstigen Störung (stark verminderter oder erhöhter Wasserfluss, auffälliger Geschmack, Geruch, Farbe etc.) ohne fachkundige Schadens- oder Störungsbeseitigung nicht mehr weiter betrieben werden.

Vor dem Einbau des Produktes muss seitens des Betreibers geklärt werden ob das System in dieser Form geeignet ist.

Der Betreiber hat für einen bestimmungsgemäßen Einsatz zu sorgen.

Betriebsbedingungen

Die vom Hersteller und auf den Produktblättern vorgegebenen Parameter bzgl. der Wasserqualität (TwVo Deutschland/Europa), dem Nutzungszweck der Anlage und anderer betrieblichen Rahmenbedingungen (Filterwechselzeit, Wassereingangstemperatur etc.) sind einzuhalten.

Alle Filter sind mit „Tamper Evident Etiketten“(Originalität-Schutz Etiketten) ausgestattet. Eine Beschädigung dieser Etiketten führ zum Verlust von Gewährleitungs- und Haftungsansprüchen.

Alle Filteranlagen, sofern nicht anders angegeben, dürfen nur mit Kaltwasser (in der Regel +5+40°C) und der Einhaltung der geforderten Wasserqualitäten betrieben werden.

Vor Frost, Hitze und Sonneneinstrahlung schützen.

Anlagen zur Wasseraufbereitung können einen hohen Rückstaudruck verursachen. Sie dürfen nicht hinter drucklosen (d.h. nicht druckfesten) Boilern betrieben werden.

Die Anlagen sind grundsätzlich für den Privathaushalt konzipiert.

Für den gewerblichen Einsatz sind die hierfür geltenden Regeln zu beachten.

Installation

Installationsarbeiten sind vom fachkundigen Personal vorzunehmen. Je nach Ausführung und Montageort sind Kenntnisse bzgl. Anschlüssen, Adaptierung und Abdichtung notwendig.

Es ist darauf zu achten, dass die Anschlüsse an den Filtern keiner mechanischen Zug- und – oder Knickbelastung ausgesetzt sind.

Die gekennzeichnete Durchflussrichtung ist für alle Bauteile und Komponenten zu beachten. Ein Rückflussverhinderer und ein Druckbegrenzer sind gemäß dem Stand der Technik in der Hauseingangsleitung (Übergabestelle Versorger- Abnahmestelle) obligat.

Können höhere Drückstöße als in den Produktblättern angegeben nicht ausgeschlossen werden, ist unmittelbar vor dem Filter ein Druckbegrenzer zu platzieren.

Beim Einbau oder Zusammenbau von Komponenten ist eine geeignete Sprühdesinfektion zu verwenden.

Die Kontrolle auf Dichtigkeit kann grundsätzlich nur nach der Inbetriebnahme am Einbauort erfolgen.

Eine Prüfung auf Dichtigkeit nach der Inbetriebnahme ist unerlässlich, da ein möglicher Schaden der Anlage durch Versand oder Installationsfehler nicht auszuschließen ist. Auch wenn einzelne Bauteile zur Erleichterung vormontiert und zusammengeschraubt sind, so sind alle Gewindeübergänge, Steck- und Schraubverbindungen unter Verwendung geeigneter Dichtungsmaterialien (Hanf, Teflon – Schnur, Gewindekleber, Flach- bzw. O-Ring Dichtung) je nach Erfordernissen vor Ort fachgerecht abzudichten.

Werden die von uns erworbenen Produkte an bereits vorhandene Leitungen angeschlossen, so empfehlen wir diese zu reinigen und zu desinfizieren. Für bestehende Installationen können wir keine Verantwortung oder Haftung übernehmen.

Vor dem Filter ist ein Schmutzfänger (Rückspülfilter mit 50 – max. 80my) zu installieren um zu verhindern, dass grobe Schmutzpartikel zu eine Funktionsstörung führen.

Neue Filter und Filterwechsel

Um stets eine 100%ige Qualität des Trinkwasserfiltrates zu gewährleisten, empfehlen wir die Vorfiltereinsätze alle 12 Monate. Um auch hierfür eine Garantie zu erhalten, geschieht dies am besten durch Tauschfilter des Herstellers.

Für den Einsatz der Filter im gewerblichen Bereich „Muss“ der Vor- und Hauptfilter jährlich gewechselt werden.

In ungünstigsten Fällen kann es vorkommen, dass sich bestimmte Filtermedien bereits nach wenigen Monaten oder Wochen zusetzen. Dies ist kein Mangel des Filters, sondern eine Problematik des Eingangswassers hinsichtlich der Partikel-Konzentration und –Verteilung.

Der nächste Filterwechseltermin ist sichtbar an der Anlage und im Kalender zu vermerken. Bei einem Wechsel der Filtereinsätze ist vorher der Wasserzulauf zu schließen und auf absolute Sauberkeit zu achten (offene Filter nicht auf den Boden legen, wasserführende Stellen mit einer geeigneten Sprühdesinfektion behandeln).

Jeder Filterwechsel ist von fachkundigem Personal auszuführen.

Nach längerer Stagnationszeit (Betriebspause) empfehlen wir eine Spülung des Systems über einen längeren Zeitraum (min. das 8-10-fache des Leitungs-und Filter Inhaltes) ohne Nutzung als Trinkwasser.

Die Dichtigkeit der Filter Anschlüsse ist regelmäßig zu prüfen.

Nach einer Nutzungszeit von 10 Jahren sind alle Komponenten des Filters zu erneuern (das Gehäuse kann zur Überprüfung und evtl. Wiederfreigabe zum Hersteller zurückgeschickt werden). Sollte dies nicht geschehen, erlöschen sämtliche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche.

Verwendungsempfehlung:

Gemäß den Empfehlungen des Umweltbundesamtes sollte kein Stagnationswasser getrunken werden.

Für immungeschwächte Menschen und Babys gilt die generelle Empfehlung weiterhin das Trinkwasser abzukochen.

Technische Änderungen und Druckfehler vorbehalten.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.